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   BGH, 12.01.2017 - III ZR 140/15   

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https://dejure.org/2017,1536
BGH, 12.01.2017 - III ZR 140/15 (https://dejure.org/2017,1536)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2017 - III ZR 140/15 (https://dejure.org/2017,1536)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - III ZR 140/15 (https://dejure.org/2017,1536)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 321a Abs 1 ZPO
    Anhörungsrüge im Revisionsverfahren: Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit eines Gehörsverstoßes bei Abweisung einer Klage aus mehreren Gründen

  • IWW

    § 321a Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, §§ 525, 296a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Gehörsverletzung im Rahmen des Nachweises von Rechtsverletzungen bei der Befehligung eines Luftangriffs auf einen Konvoi mit Tankfahrzeugen in Afghanistan

  • rewis.io

    Anhörungsrüge im Revisionsverfahren: Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit eines Gehörsverstoßes bei Abweisung einer Klage aus mehreren Gründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis einer Gehörsverletzung im Rahmen des Nachweises von Rechtsverletzungen bei der Befehligung eines Luftangriffs auf einen Konvoi mit Tankfahrzeugen in Afghanistan

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Nachweis einer Gehörsverletzung im Rahmen des Nachweises von Rechtsverletzungen bei der Befehligung eines Luftangriffs auf einen Konvoi mit Tankfahrzeugen in Afghanistan

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge im Revisionsverfahren: Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit eines Gehörsverstoßes bei Abweisung einer Klage aus mehreren Gründen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Andere Rechtsansicht - und die Anhörungsrüge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.2016 - III ZR 140/15

    Deutsches Amtshaftungsrecht ist auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - III ZR 140/15
    Da der Senat das Vorbringen der Kläger in dem dem Senatsurteil vom 6. Oktober 2016 (NJW 2016, 3656; für BGHZ vorgesehen) zugrunde liegenden Verfahren vollumfänglich berücksichtigt hat und lediglich der klägerischen Rechtsansicht nicht gefolgt ist, scheidet eine Verletzung des rechtlichen Gehörs aus.
  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - III ZR 140/15
    Ebenso wenig folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht der Gerichte, namentlich bei letztinstanzlichen Entscheidungen, zu ausdrücklicher Befassung mit jedem Vorbringen (vgl. nur BVerfG, BeckRS 2013, 55213 Rn. 67 mwN).
  • BSG, 12.12.2008 - GS 1/08

    Vorlage an den Großen Senat - grundsätzliche Bedeutung - Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - III ZR 140/15
    Wird eine Klage - wie hier - aus mehreren Gründen abgewiesen, ist ein Gehörsverstoß jedoch nur erheblich, wenn er sämtliche Begründungsstränge betrifft (BSG, NZS 2009, 697 Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2018 - W (Kart) 2/18
    Hingegen ist es nicht -insbesondere bei letztinstanzlichen Entscheidungen nicht - erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017, IX ZR 80/15, Rn. 2 bei juris; Beschluss vom 13. Juli 2017, I ZR 42/15, Rn. 4 bei juris; Beschluss vom 12. Januar 2017, III ZR 140/15, Rn. 2 bei juris; Beschluss vom 3. April 2014, I ZR 237/12 - BAVARIA, Rn. 2 bei juris).

    Insbesondere haben die Parteien keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihnen für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst und bei der Würdigung des Sachverhalts und der Rechtslage der Auffassung einer Partei folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017, I ZR 195/15, Rn. 5 bei juris; Beschluss vom 13. Juli 2017, I ZR 42/15, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 12. Januar 2017, III ZR 140/15, Rn. 2 bei juris; Beschluss vom 23. August 2016, VIII ZR 79/15, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 3. April 2014, I ZR 237/12 - BAVARIA, Rn. 2 bei juris).

  • OLG München, 31.03.2023 - 27 U 6731/22

    Keine Haftung des Automobilherstellers gemäß § 823 Abs. 2 BGB wegen Verwendung

    Er begründet aber keine Pflicht des Gerichts, bei der Würdigung des Sachverhalts und der Rechtslage der Auffassung eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06, 2 BvR 487/07, BeckRS 2013, 55213 Rn. 67; BGH, Beschluss vom 20.01.2021 - III ZR 160/19, BeckRS 2021, 1265 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 12.01.2017 - III ZR 140/15, BeckRS 2017, 100836 Rn. 2).
  • BGH, 20.01.2021 - III ZR 160/19

    Kenntnisnahme des Vortrags einer Prozesspartei als Verpflichtung des Gerichts

    Ebenso wenig folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht der Gerichte, namentlich bei letztinstanzlichen Entscheidungen, zu ausdrücklicher Befassung mit jedem Vorbringen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 12. Januar 2017 - III ZR 140/15, BeckRS 2017, 100836 Rn. 2).
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